Elektro-Altgeräte-Entsorgung

Die Entsorgung aller Elektro– und Elektronikgeräte ist auf Bundesebene mit Inkrafttreten des Elektro– und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) geregelt. Für alle Verbraucherinnen und Verbraucher besteht die Pflicht, diese Geräte einer getrennten Erfassung zuzuführen, so dass eine Entsorgung über den Rest– oder den Sperrmüll nicht zulässig ist.


Eine getrennte Sammlung hilft, wertvolle Rohstoffe zu sparen und trägt dazu bei, den Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich zu verringern. Elektroaltgeräte gehören bisher zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung des Hausmülls mit Blei, Cadmium und Quecksilber.
Eine entsprechende Kennzeichnungspflicht für Elektrogeräte mit einer „durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern“ ist von allen Herstellern umzusetzen, so dass damit entsprechende Hinweise für den Verbraucher auf den korrekten Entsorgungsweg bestehen.


 Folgende Gerätegruppen werden seit 01.10.2018 unterschieden und vereinfachen die bisherigen Regelungen:


  1. Kühl– und Gefriergeräte, Wäschetrockner mit Wärmepumpe (Geräte, die über einen integrierten Kreislauf zum Zweck der Kühlung, Heizung oder Entfeuchtung verfügen)
  2. Bildschirme, Monitore und TV-Geräte, die eine Bildschirmfläche größer 100 cm²  (zum Beispiel 10 cm x 10 cm) 
  3. Lampen (zum Beispiel Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen)
  4. Großgeräte, bei denen mindestens eine äußere Abmessung mehr als 50 cm beträgt (zum Beispiel Herde, Waschmaschinen, Geschirrspüler)
  5. Kleingeräte (zum Beispiel elektrische Haushaltsgeräte und Werkzeuge), kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationsgeräte (zum Beispiel Computer) sowie Geräte der Unterhaltungselektronik, deren größte äußere Abmessung kleiner oder gleich 50 cm beträgt
  6. Registrierte Photovoltaik-Module


Im Landkreis Gifhorn wird bei privaten Haushalten die Abholung auf Anforderung für die obengenannten Elektroaltgerätegruppen (1), ( 2) und (4)  kostenlos vorgenommen. Die Geräte  müssen mindestens eine äußere Abmessung von mehr als 50 cm aufweisen. Sofern die Abholung eines Elektroaltgerätes mit einer Kantenlänge von größer 50 cm beantragt wird, können im Rahmen dieser Abholung auch Elektrokleingeräte der Gruppe (5) mit einer Kantenlänge kleiner als 50 cm gemeinsam bereitgestellt werden.


Lampen der Gerätegruppe (3) sowie Photovoltaik-Module (6) werden nicht auf Anforderung abgeholt.


Eine Anforderung kann erfolgen:


  • online,
  • telefonisch 05371 9887-0 oder
  • über die Anforderungskarte der Abfallbroschüre


Ferner ist eine kostenlose Anlieferung aller Elektrogeräte im Rahmen der kommunalen Abfallentsorgung möglich:



Als Modellprojekt wurden in Kooperation mit der Kreishandwerkerschaft sowie der Innung für Elektrotechnik weitere Annahmestellen eingerichtet, die zu den jeweiligen Geschäftszeiten für die Entgegennahme der Elektronikaltgeräte zur Verfügung stehen. Die verschiedenen Gerätegruppen, die in den jeweiligen Geschäften entgegengenommen werden, sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen (Angaben in den Klammern):


  • Schwankhaus Elektro- und Informationstechnik GmbH - Hankensbüttel (Gruppen 1 bis 5) Hindenburgstr. 4, Tel. 05832 93-30; Annahmezeiten: Mo. - Fr. 09.00-12.30 und 14.30-18.00 Uhr; Sa. 09.00-12.30 Uhr
  • Fa. Lüthe - Brome (Gruppen 1 bis 5) Steimker Str. 8a; Tel. 05833 1875; Annahmezeiten: Mo. - Fr. 09.00-11.00 und 15.00-17.00 Uhr oder nach Vereinbarung
  • Diakonische Servicegesellschaft Kästorf GmbH (Gruppen 1 bis 5) Zu den Mushoren 5; Tel. 05371 721-269; Annahmezeiten: Mo. - Fr. 07.00-16.00 Uhr


Bei Selbstanlieferungen von mehr als 20 Geräten der Gruppen 1, 2 und 4 sind Anlieferungsort und -zeitpunkt mit dem Landkreis Gifhorn abzustimmen.


Weitere Infos zur Elektroaltgeräteentsorgung finden auf der Seite https://e-schrott-entsorgen.org