Familienhebammen


Der Einsatz einer Familienhebamme ist eine Tätigkeit im Rahmen der „Frühen Hilfen“. Dieses Angebot richtet sich an Familien, Mütter und Väter, die aufgrund ihrer Lebenssituation  über die allgemeine gesundheitsfördernde Arbeit einer Hebamme hinaus eine erweiterte psychosoziale Begleitung wünschen oder benötigen. Leitgedanke ist die Prävention und damit die frühzeitige Unterstützung im Rahmen einer familienbildenden Maßnahme. Darüber hinaus kommt das Angebot ohne große bürokratische Hürden aus, es ist damit niederschwellig. Es ist flexibel in der zeitlichen, bedarfsorientierten und einzelfallbezogenen Ausgestaltung.


Familienhebammen betreuen Schwangere, Mütter und deren Kinder bis zum Ende des ersten Lebensjahres, die auf Grund verschiedener Probleme bzw. ihrer Lebenslage besonderen Risiken ausgesetzt sind.



Gebühren

keine

Unterlagen

keine

Rechtsgrundlage

§16 SGB VIII

Fristen

von Beginn der Schwangerschaft bis zum ersten Geburtstag des Kindes